Rechtliches

Post bekommen? Alles Rechtliche zur Aktion 2017 und 2018 findest Du hier!

Gut informiert in die Aktion:

„Unsere Sitzblockade ist ein bewusster Akt des Zivilen Ungehorsams. Daher werden wir Gesetze und Vorschriften, die den reibungslosen Betrieb der Kohleverstromung sicherstellen sollen, nicht beachten. Wir werden die Zufahrten nicht freiwillig verlassen, weil wir in Anbetracht des sich bereits anbahnenden, katastrophalen Klimawandels diese Aktion als dringend notwendig und legitim erachten.“ (Auszug Aktionsrahmen)

Sitzblockaden sind grundsätzlich erstmal nicht strafbar, sondern Ordnungswidrigkeiten. Wir stören den ordnungsgemäßen Ablauf des Verkehrs. Dafür können wir zwar ein Bußgeld bekommen, aber keine Strafe, die irgendwann einmal im Führungszeugnis auftaucht. Zum Vergleich: Ein Bußgeld wird auch verhängt, wenn ihr euer Auto auf einem Behindertenparkplatz parken würdet

Wahrscheinlich ist, dass die Polizei irgendwann an einer Stelle die Blockade auflösen wird. Normalerweise fordert sie dazu alle Sitzenden dreimal auf, sich von der aufgelösten Versammlung zu entfernen. Dann fangen sie an, die Sitzblockierer_innen von der Straße zu räumen. Bei ruhigen Situationen, wie wir sie anstreben, würden wir dann einfach zur Seite getragen werden.

Manchmal handelt Polizei auch unüberlegter und räumt ohne vorher dreimal aufzufordern. Das werden wir vor Ort im Sprecher_innenrat gemeinsam einschätzen.

Ein Räumung durch die Polizei kündigt sich in der Regel einige Zeit im Voraus an. Das heißt, wenn Einzelne von uns sich bewusst entschieden haben, die Straße vor der Räumung zu verlassen, besteht dazu immer noch Gelegenheit. Wichtig ist dann aber im Vorfeld, das zumindest Deine Bezugsgruppe über Deine Absicht aufzustehen vorher Bescheid weiß.

Im Kontakt mit der Polizei und Sicherheitskräften werden wir besonnen und ohne Gewalt handeln. Mit dem Eigentum Anderer werden wir achtsam umgehen. Grundsätzlich bemühen wir uns, unserem Gegenüber nicht diskriminierend zu begegnen. Wir wollen mit der Aktion ein buntes, lebensbejahendes Bild vermitteln.“ (Auszug Aktionsrahmen)

Nach der Räumung kann es sein, dass die Polizei die Personalien aufnimmt. In manchen Situation wird darauf auch verzichtet. Das Thema Personalienangabe oder -verweigerung wird dabei in der Klimagerechtigkeitsbewegung kontrovers diskutiert. Die Personalien nicht anzugeben kann bedeuten, dass ihr von den Behörden nicht identifiziert werden und somit Repressionen entgehen könnt. Erfahrungsgemäß funktioniert das vor allem dann gut, wenn möglichst viele Menschen kollektiv die Identifizierung verweigern, da die Polizei dann möglicherweise nicht genug Kapazitäten hat, um jeden Fall einzeln zu verfolgen. Allerdings kann das Verweigern der Personalien während der Blockade, das Risiko erhöhen, dass euch die Polizei zur Feststellung der Identität bis zu sieben Tage in Gewahrsam oder ggf. sogar länger in Untersuchungshaft nimmt. Eine solche Situation kann sehr anstrengend und stressig sein und insbesondere unerfahrene Aktivist*innen überfordern, insbesondere da wir als Organisationsgruppe nicht über einen derart langen Zeitraum eine Support-Struktur vor Ort sicher aufrecht erhalten können. Viele von uns halten es daher für niedrigschwelliger, einen Ausweis mitzunehmen und ggf. der Polizei zu übergeben. Als Entscheidungshilfe bietet sich neben unserer Einschätzung (ausführliche Zusammenstellung hier) das Kapitel 3 der Rechtshilfebroschüre an, in dem weitere Argumente für und gegen die Angabe von Personalien aufgelistet sind. Am Ende liegt die Entscheidung über die Personalienabgabe aber bei euch. Tauscht euch darüber in der Aktionsvorbereitung unbedingt frühzeitig mit eurer Bezugsgruppe aus! 

Zum Weiterlesen: Rechtshilfebroschüre
Position von Ende Gelände zum Thema

Wenn die Polizei davon ausgeht, dass wir uns vielleicht gleich wieder hinsetzen werden und wieder den Verkehr behindern, könnte es sein, dass sie einen Platzverweis ausspricht. Dies bedeutet, dass bei einem erneuten Betreten des Aktionsortes eine Gewahrsamnahme stattfindet kann. Das hängt sehr von dem störenden Charakter unserer Blockade und den Kapazitäten der Polizei ab.

Wenn bei einer Aktion Gelände betreten wird, das z.B. Betriebsgelände von RWE ist, kann das zum Vorwurf des Hausfriedensbruches führen. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) liegt vor, wenn auch erkennbar ist, dass das Betreten nicht erwünscht ist – z.B. durch Mauern, Türen (auch nicht-verriegelte), durchgezogene Wälle, durchgehend zu erkennende Beschilderung (sofern die nicht vorher verschwunden ist) oder durch Zäune (auch wenn die z.B. vereinzelte Lücken aufweisen). Ebenso ist es Hausfriedensbruch, wenn das Gelände nicht verlassen
wird, obwohl eine berechtigte Person es verlangt.

Bei gewaltfreien Sitzblockaden versuchen die Behörden manchmal auch, Menschen wegen der Straftat Nötigung zu belangen, weil sie angeblich die Menschen in den Fahrzeugen genötigt haben, die jeweilige Stelle nicht zu passieren. Das kommt normalerweise vor Gericht nicht durch, es gibt
aber Schlupflöcher für die Gegenseite. Wahrscheinlicher wird es schon, wenn es sich nicht um eine Sitzblockade handelt, sondern sich Menschen anketten oder auf sogenannte Tripods (Dreibeine) klettern, also jegliche Form der Materialunterstützung nutzen. Damit schafft mensch ein eindeutiges Hindernis für den Verkehr, und es kann vorkommen, wegen Nötigung verurteilt zu werden – allerdings mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nur zu Geldstrafen (Tagessätze).

Es kann vorkommen, dass Polizist_innen auf der Aktion versuchen, euch über den Ablauf oder andere Sachen auszufragen. Auf der Wache ist dies sehr wahrscheinlich der Fall. Es gibt verschiedene Arten, damit umzugehen, manche Menschen erläutern die Beweggründe für ihre Aktion, andere ziehen es vor, einfach gar nichts zu sagen. Wichtig ist jedoch, dass nichts zur Sache (also zur Aktion, Vorbereitung, anderen Leuten) gesagt wird, und dass wir uns bewusst sind, dass alles, was wir aussagen, später gegen uns und unsere Freund_innen verwendet werden kann.

Wir werden versuchen dafür sorgen, dass Menschen, die im Gewahrsam sind, von der Wache abgeholt werden. Für Minderjährige ist es dafür wichtig, im Vorfeld von den Eltern zuhause die Erziehungsvollmacht (PDF zum Download) ausfüllen und unterschreiben zu lassen und sie im Vorfeld auf dem Camp bei Kohle erSetzen abzugeben.

„Durch etwaige juristische Verfolgung lassen wir uns nicht abschrecken. Wir bedenken bei unseren Handlungen, welche Auswirkungen diese auf die gemeinsam mit uns Blockierenden hat. Wir versuchen so, die polizeiliche und juristische Repression gering zu halten, um als niedrigschwellige Aktion Zivilen Ungehorsams offen zu sein für Menschen unterschiedlicher Erfahrungslevels. Möglichen Rechtsfolgen werden wir – soweit möglich und von den Betroffenen gewünscht – gemeinsam und solidarisch begegnen.“ (Auszug Aktionskonsens)

Kommt es nach der Aktion zu einem Bußgeldbescheid, kann mensch Widerspruch einlegen – dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Häufig wird in der Aktion durch Polizist_innen deutlich mehr angedroht, als das, was dann später rechtlich passiert.

Alle von euch, die nach der Aktion Post von Polizei oder Staatsanwalt bekommen, möchten wir dringend bitten, euch dann schnell bei uns unter info@kohle-ersetzen.de zu melden.

Gemeinsam können wir uns beraten und eine gemeinsame Strategie für ein aufrechten Umgang mit den juristischen Konsequenzen erarbeiten.

Im Rahmen der gemeinsamen Aktionsvorbereitung von Kohle erSetzen wird es auch noch Raum für Nachfragen und weitere Vertiefung der rechtlichen Konsequenzen geben.
Plane deshalb unbedingt ein, rechtzeitig auf dem Camp zu sein.

Wir haben lange über den Punkt der Vermummung diskutiert und nachgedacht, haben verschiedene Perspektiven abgewogen und haben eine Entscheidung getroffen, die es allen Menschen möglich machen soll, sich in der Aktion sicher und geschützt zu fühlen: Wir wollen mit der Aktion ein buntes, lebensbejahendes Bild vermitteln. Wir wollen Gesicht für den Kohleausstieg zeigen, daher soll geschlossene Vermummung, insbesondere in schwarz, nicht zu unserem Aktionsbild gehören. Wenn Menschen in bestimmten Situationen das Bedürfnis haben, sich zu schützen (z.B. mit bunten Schals) ist das allerdings verständlich.

Wenn Du noch mehr Infos zu bestimmten Themen suchst, dann lies die sehr lesenswerte und detaillierte Rechtshilfebroschüre des Legal Teams 2019 zu Aktionen in NRW, die Du hier als PDF herunterladen kannst. Die Broschüre bietet Rechtsberatung von Aktivist*innen für Aktivist*innen. Auch wenn nicht alle Aussagen auf eine niedrigschwellige gewaltfreie Aktion Zivilen Ungehorsams passen, ist sie sehr lesenswert! Ebenfalls verfügbar: Rechtshilfebroschüre in englischer Sprache (Stand 2017).

Falls du im Vorhinein konkrete rechtliche Fragen hast, frag uns direkt.